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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen der a bis z-Publishing GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) werden zu diesen Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten, auch bei nicht erfolgtem Widerspruch, als nicht anerkannt.

2. Preisangebot

Angebotspreise sind Nettopreise und gelten 20 Arbeitstage ab Angebotsdatum. Sie gelten ab Leipzig, wobei die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers reist. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorbereitungen, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Durch Bezahlung von Vorleistungen des Auftragnehmers geht das Vervielfältigungsrecht nicht auf den Auftraggeber über. So dürfen diese Vorleistungen auch nicht nachgeahmt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Arbeitsunterlagen

Der Auftraggeber haftet für alle von ihm gelieferten Entwürfe, Daten, Manuskripte und steht für deren Fehlerfreiheit ein. Arbeitsunterlagen, Filme, Druckplatten, Werkzeuge usw. bleiben Eigentum des Auftragnehmers, auch wenn ihre Anfertigung besonders in Rechnung gestellt ist. Eine Pflicht zur Herausgabe -– auch von Duplikaten – besteht nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Nachträgliche Auftragsänderungen und Korrekturen von Ausführungsunterlagen

Nachträgliche Änderungen des Auftrages, Änderungswünsche an den vom Auftragnehmer zur Genehmigung vorgelegten Druck- und Ausführungsvorlagen, sowie Textkorrekturen berechtigen den Auftragnehmer zur Änderung der Vertragskonditionen. Das betrifft insbesondere auch Nacharbeiten an fehlerhaft gelieferten Daten des Auftraggebers. Textkorrekturen, die infolge Unleserlichkeit des Manuskripts oder nachträglicher Änderungen erfolgen müssen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Kosten einschließlich der des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Für Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen. Alle Spesen und ähnliche Aufwendungen trägt der Auftraggeber. Bei der Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen bzw. besonderer Materialien und Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen. Unberechtigte Skontoabzüge werden zurückgefordert.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank fällig. Die Versand- und Bearbeitungskosten trägt der Auftraggeber.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware und/oder Leistung bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen.

8. Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt für den Auftrageber vor, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert.

Bei angelieferten Dias oder Fotos haftet der Auftragnehmer mit dem Materialwert. Auf eine besondere Versandform muss vom Auftraggeber hingewiesen werden. Liefertermine sind nur dann gültig, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden. Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.

9. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandte Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Mit der Imprimatur durch den Auftraggeber geht die Verantwortung im Falle etwaiger Fehler auf diesen über. Dies gilt auch für alle anderen Freigabeerklärungen, die zur weiteren Produktion nötig sind oder gelieferte Daten des Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware das Werk verlassen hat, beim Auftragnehmer eintrifft. Im Falle einer rechtsgültigen Beanstandung gilt die Rechtsprechung laut BGB. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken bzw. Proofs und Auflagendrucken.

10. Verwahren und Versicherung

Alle Vorlagen, Materialien, Daten und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Liefertermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

11. Eigentum, Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein für die Verwertungsberechtigung und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Verletzungen von Warenzeichen oder anderen Schutzrechten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne der HGB sind.

13. Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen nicht angetastet bzw. werden diese durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) möglichst nahe kommt.

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